Empfehlungen für die Standortwahl einer Praxis – worauf Ärzte achten sollten

vom 19. Januar 2024
Empfehlungen für die Standortwahl einer Praxis – worauf Ärzte achten sollten

Bei der Übernahme oder Neueröffnung einer Praxis sollten neben den betriebswirtschaftlichen Kennzahlen
auch das Umfeld, aber insbesondere die Immobilie selbst durch Fachleute wie unser Büro in Augenschein
genommen werden.
Die falsche Wahl kann teuer werden.

Bevor also der Mietvertrag unterschrieben wird, sollte mit Unterstützung eines Fachplaners geprüft werden,
ob die angebotene Mietfläche oder Immobilie grundsätzlich als Praxis baurechtlich genehmigungsfähig ist.

Vermieter denken oft, dass eine Büro- oder Verkaufsfläche mit Nebenräumen jederzeit zu einer
Praxisfläche umgenutzt werden kann. Das ist ein Irrtum. Grundsätzlich muss jede Umnutzung einer Fläche
baurechtlich auf Zulässigkeit geprüft und auf eine Umnutzung mittels einer Bauantragsstellung genehmigt
werden.
Die Erstellung der Bauantragsunterlagen und deren Antragsstellung muss durch Architekten wie unser
Büro erfolgen. Als Zeitspanne für die Erstellung der vorgenannten Unterlagen und deren Genehmigung
durch die entsprechenden Behörden müssen mehrere Monate Vorlaufzeit eingeplant werden.

Im Rahmen unserer Zuarbeit unterstützen wir Sie bei der Überplanung der Bestandsfläche hin auf die
Machbarkeit Ihrer Ideen für die angedachte Neupraxis und deren Fachrichtung.
Wir hinterfragen diverse Punkte im Rahmen unserer Zuarbeit wie:

  • Ist der Grundriss im Bestand flexibel für die Umnutzung überplanbar?
  • Oder sind die Wände aus statischen Gründen unverzichtbar oder müsste mit erheblichen Kosten umgebaut bzw. der Bestand ertüchtigt werden?
  • Welche statischen Vorgaben gibt es aus dem Bestand wie maximale Belastbarkeit aus den Neubelastungen?
  • Ist die angedachte Praxisfläche barrierefrei entsprechend den gesetzlichen Vorgaben für die Patienten und
    Besucher zu erreichen?
  • Gibt es ein barrierefreies WC im Gebäude zur ungehinderten Nutzung durch Ihre Patienten oder muss dieses neu erstellt werden?
  • Lassen sich wichtige Parameter wie die notwendigen Vorgaben aus Schallschutz, Hygieneanforderungen
    entsprechend der gewünschten Fachausrichtung bis zur Planung von Eingriff- und / oder OP-Räumen, den
    energetischen Erfordernissen für die Bauteile wie für die haustechnischen Installationen gewährleisten?
  • Sollen Flächen teil- oder in Gänze gekühlt werden?
  • Ist eine Erweiterbarkeit der Altflächen ein möglicher Aspekt: Altpraxen für einen einzelnen Arzt haben sehr oft eine Nutzfläche von bis zu 200 m², was normalerweise völlig ausreichend ist. Für eine moderne Gemeinschaftspraxis von bis zu fünf Ärzten sind jedoch Mietflächen von 350 m² und mehr notwendig.
  • Werden separate Eingänge für Privatpatienten nebst gesonderter Vorwartezonen oder Behandlungs-, Untersuchungs- oder Besprechungszimmer benötigt?
  • Benötigen Sie Seminarräume für Beratungs- oder Informationsveranstaltungen nebst Verköstigungsmöglichkeiten und WC-Räume? Oder mieten Sie diese Räume ggfls. in der Nähe an?
  • Wie viele Parkplätze für PKWs und Fahrräder können genutzt werden? Gibt es diese nicht, sind hohe
    Ausgleichszahlungen von bis zu 20.000 Euro pro fehlendem Stellplatz an die Kommune fällig. Dieser
    Nachweis wird unsererseits schon im Rahmen der vorbeschriebenen Bauantragsgestellung nachzuweisen
    sein, in Abhängigkeit von der Praxisfläche und deren Nutzung.

Wir beraten und unterstützen Sie weiterhin bei der Praxisausstattung. Wir beraten, wir bewerten mit Ihnen:

  • Wie sind die Bauqualitäten für Bodenbeläge, Fliesen, Wandoberflächen auf Grundlage der
    praxisspezifischen hygienischen Anforderungen, Decken und alles andere.
  • Welche medizinischen Einrichtungen, welches Mobiliar kann übernommen werden oder muss neu gekauft
    werden? Was kann sonst noch aus der Altpraxis übernommen werden?

Wie Sie aus den vorgenannten Ausführungen ersehen können, gibt es viele Aspekte bei der Betrachtung und Bewertung einer Immobilie zur Nutzung als Praxisfläche.
Sollte Ihr Interesse geweckt sein, würden wir uns über Ihre Anfrage freuen.