Barrierefreiheit

vom 25. März 2024

Für die einen selbstverständlich, für die anderen nur notwendiges Übel: Die Barrierefreiheit in der Arztpraxis.

Was ist zu bedenken?

  • stufen- und schwellenloser Zugang zur Praxis und in alle „Funktionen“- also zumindest ins Labor, in ein Sprechzimmer, einen Behandlungsraum usw.
  • ausreichend große Türen: Die lichte Breite muss mind. 90cm betragen.
  • Vorhalten eines barrierefreien WCs
    • beidseits des WCs 90cm Bewegungsfläche zur Wand
    • unterfahrbares Waschbecken
    • Notrufmöglichkeit
    • Stützklappgriffe und Rückenstütze
    • geeigneter Spiegel (Kippspiegel oder Spiegel in ausreichender Größe)
  • Bewegungsflächen an den Türen, damit auch Patienten mit Rollstuhl die Türen eigenständig öffnen können
  • empfohlen wird die kontrastreiche Kennzeichnung von Stufen und Türen für sehbeeinträchtigte Nutzer

Ihre Praxis besteht schon seit langem und ist nicht barrierefrei? Im Rahmen Ihrer bestehenden Genehmigung können Sie die Räume weiter betreiben. Jedoch stellt die barrierefreie Ausführung auch ein Serviceangebot dar. Manchmal sind Verbesserungen recht unkompliziert möglich: Rufen Sie uns, die K-LINE medPLAN GmbH, gern dazu an. Wir beraten Sie.