Sie haben Ihre neuen Räume gefunden und können sich schon vorstellen, wie es einmal sein wird? In Gedanken richten Sie schon ein und die Handwerker stehen parat?
Stopp! Wie sieht es baurechtlich aus? Ist ein Änderungsantrag nötig?
Vermutlich liegt das gerade gar nicht in Ihrem Fokus, aber bedenken Sie: Ein Umzug ist mit einer größeren Investition verbunden. Das sollte baurechtlich „sicher“ sein.
Folgende Fragen sind zu erörtern:
- Welche Nutzung ist genehmigt?
- Lassen Sie sich die letzte Baugenehmigung geben. Sollte es keine Unterlagen mehr geben, so kann ein Gang zum Bauaktenarchiv sinnvoll sein.
- Handelt es sich um eine Umnutzung, beispielsweise von Ladenfläche zu Arztpraxis?
- Dann ist ein Änderungsantrag nötig.
- Wollen Sie tragende Bauteile verändern?
- Auch dann ist neben der Beauftragung eines Statikers auch ein Bauantrag zu bedenken.
- Ist die Fläche bzw. Immobilie grundsätzlich geeignet?
- Barrierefreiheit / barrierefreier Zugang / barrierefreies WC
- Mindestraumhöhe
- Belichtung / Belüftung aller dauerhafter Aufenthalts- und Arbeitsräume
- Möglichkeit von Wasser- und Abwasseranschlüssen an den benötigten Stellen
- Brandschutz / Rettungswege
Wer kann helfen?
- Ein Architekt ist der richtige Ansprechpartner! Sollte ein Bauantrag benötigt werden, so muss dieser von einer „bauvorlageberechtigte Person“ eingereicht werden – wie beispielsweise ein Architekt oder Ingenieur.
Gern beraten wir, die K-LINE medPLAN GmbH, bundesweit.
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