Datenschutz in der Arztpraxis

vom 18. Januar 2024

Eine Arztpraxis hat vielfältige Anforderungen. Neben Optimierung der Funktionsabläufe und Einhaltung von Hygienevorgaben rückt bei der Praxisplanung der Datenschutz immer mehr in den Fokus.

Oft herrscht große Unsicherheit: Welche Vorgaben sind einzuhalten? Schlimmer noch: Die Vorgaben sind „eigentlich“ ganz einfach: Man soll halt nicht hören, was gesprochen wird. Aber in welchem Dezibel- Wert drückt sich diese Anforderung aus?

Wie so oft ist die Antwort nicht so einfach: Es kommt auf die jeweilige Situation und die genauen Anforderungen an. Wichtig ist, frühzeitig alle Beteiligten für das Thema zu sensibilisieren – Praxisteam, Planer, Handwerker.

Schritt 1

welche Anforderungen wo?

Zuerst sollte festgelegt werden, in welchen Räumen ein erhöhtes Diskretionsbedürfnis besteht. Üblicherweise sind das die Sprechzimmer, oft auch Behandlungsräume. Gemeinsam mit dem Team ist zu hinterfragen, ob in weiteren Räumen Datenschutzrelevantes besprochen wird. Das könnte beispielsweise der Blutentnahmeraum sein.

Die daraus folgenden Maßnahmen können zwei Bereichen zugeordnet werden:

Schritt 2

organisatorisch- funktionale Maßnahmen

Neben baulichen Fragen zur Ausführung haben insbesondere der Praxisgrundriss und die Funktionsabläufe entscheidenden Einfluss auf den Datenschutz.

  • So ist beispielsweise die Gestaltung des Anmeldebereichs zu überlegen:
    • Was wird hier gesprochen?
    • Wie sind die Funktionsabläufe?
    • Am besten wäre es, wenn die Anmeldung das sein darf, was sie namentlich schon vorgibt: eine „Anmeldung“.
    • Kein Telefon. Keine sensiblen Daten. Keine Frage zum Grund des Arztbesuchs.
    • Die vielfältigen Anforderungen an den Anmeldebereich können nur im gemeinsamen Diskurs von Praxisteam und Planer gelöst werden. Schließlich stehen nirgendwo sonst Anforderungen an Design und Funktionalität derart gleichberechtigt nebeneinander. Der Anmeldebereich ist Schaltzentrale und Visitenkarte zugleich!

Schritt 3

bauliche Maßnahmen und Festlegungen zur Ausführung
  • Ist einmal definiert, welche Anforderungen vorliegen, so finden sich Mindestwerte zum Schallschutz in der DIN 4109-1 „Schallschutz im Hochbau“.
    • Da Arztpraxen nicht explizit genannt werden, sollten die Werte der „Krankenhäuser und Sanatorien“ betrachtet werden.
    • Demnach sind bei Wänden mind. 52dB R´w und Türen mind. 37dB R´w einzuhalten.
    • Vereinbart man die „erhöhten Anforderungen“ der DIN 4109-5, so müssen höhere Werte zugrunde gelegt werden.
  • Unsere Erfahrung zeigt, dass insbesondere bei der Ausführung der Wände Obacht geboten ist:
    • Schallschutzwände sollten von Rohboden zu Rohdecke verlaufen, also nicht einfach auf den Estrich gestellt werden.
    • Das System „Wand“ ist gemeinsam festzulegen. So spielen beispielsweise Art und Anzahl der Beplankung eine große Rolle.
    • Überhaupt eignen sich Metallständerwerkswände nach unserer Erfahrung aufgrund des mehrschaligen Aufbaus besser als Mauerwerkswände.
  • Wer sicher gehen will, holt sich Rat bei einem Bauakustiker. Dieser kann eine Empfehlung aussprechen und insbesondere Tipps zur Ausführung geben. Nicht alles, was „auf dem Papier“ möglich ist, ist in der Ausführung sinnvoll. Manchmal erkauft man sich sehr teuer einige wenige „Dezibel“, die am Ende kaum wahrnehmbar sind.

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