Heizungsgesetz – was bedeutet das?

vom 19. Februar 2024

Die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – selten hat eine politische Initiative in letzter Zeit für so viele hitzige Diskussionen und letztendlich zu so viel Unsicherheit unter Hausbesitzern und Bauherren geführt.

Doch wie so oft – auch beim sogenannten Heizungsgesetz wurden einige Vorhaben abgeschwächt, die Gemüter haben sich etwas beruhigt und langsam kommt der Pragmatismus in den Vordergrund: Wieso ist die politisch ausgerufene Wärmewende zur Erreichung der Klimaziele so wichtig? Was ist aktuell bei der Wärmeversorgung zu beachten? Dazu eine Übersicht:

Warum die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)?

Der Gebäudesektor soll für rd. 40% des CO2-Ausstoßes verantwortlich sein – sowohl für das Bauen bzw. Herstellen der Bauprodukte wie auch für das eigentliche Wohnen.

Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Um dieses Ziel erreichen zu können, müssen Heizungen in großem Stil ausgetauscht werden, da derzeit ca. Dreiviertel aller Anlagen noch mit Gas oder Öl betrieben werden. Daher setzt der Gesetzgeber beim Gebäudesektor an, um den Klimawandel und dessen Auswirkungen auf uns alle zu bekämpfen.

Welche grundsätzlichen Anforderungen gelten?

Wer in einem Neubaugebiet neu baut, muss eine Heizung installieren lassen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Für alle anderen Wohngebäude gilt: in Großstädten mit mehr als 100.000 EinwohnerInnen dürfen ab dem 30. Juni 2026 ausschließlich klimafreundliche Heizungen neu eingebaut werden. In kleineren Kommunen greift die Regelung zwei Jahre später. Verabschiedet eine Kommune eine Wärmeplanung früher, können die vorgenannten Fristen auch vorgezogen werden.

Bestandsschutz? Und wenn ja, für was?

Ihre Heizungsanlage wird mit Gas oder Öl betrieben und funktioniert einwandfrei? Großartig, denn es besteht ein Bestandsschutz! Auch, wenn die Anlage nach Defekt noch repariert werden kann, ist das kein Problem. Nur wenn die Anlage ausgetauscht werden muss, besteht eine Übergangslösung und -frist.

Grundsätzlich gilt, dass alle Gas- und Ölheizungen, die neu eingebaut werden, ab dem 01. Januar 2029 mit einem stufenweise ansteigenden Anteil an biogenen Brennstoffen betrieben werden. Zunächst muss der Anteil etwa an Biogas oder Wasserstoff 15 Prozent und ab 2035 mind. 30 Prozent betragen. Ab 2045 sind dann 100 Prozent gefordert.

Förderungen? Welche gibt es?

Mit der Novellierung des GEG wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verabschiedet. Damit kann im Besten Fall der Einbau einer klimafreundlichen Heizung bis zu 70 Prozent vom Staat finanziert werden. So lohnt sich der Heizungstausch auch in vielen Fällen, wo die Altanlage noch funktioniert.

30 Prozent Förderung gibt es, wenn eine klimafreundliche Heizung installiert wird. Weitere 5 Prozent für besonders effiziente Anlagen, die die Wärme entweder aus dem Boden oder aus dem Abwasser gewinnen.

Wer als Eigentümer oder Eigentümerin einer selbst genutzten Immobilie schnell handelt, erhält eine zusätzliche Prämie von 20 Prozent. Ab 2028 sinkt dieser Geschwindigkeitsbonus alle zwei Jahre um 3 Prozent. Haushalte mit geringem Einkommen unter 40.000 Euro erhalten weitere 30 Prozent Förderung.

Sonderregelungen und Ausnahmen?

Diese gelten zum Beispiel für Einzelraumheizungen oder für Anlagen, die ausschließlich zum Heizen von Wasser vorgesehen sind.

Alle Sozialhilfeempfänger sind vom Gesetz ebenfalls ausgenommen.

Härtefallregelungen gibt es auch dann, wenn eine notwendige Investition nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Gebäudes stehen. Auch für WEGs (Wohneigentumsgemeinschaften) gelten besondere Regelungen.

Vor- und Nachteile von klimafreundlichen Heizungen

Wärmepumpen sind in der Anschaffung im Vergleich zu Gasheizungen deutlich teuer, zurzeit zumindest. Die Herstellerkapazitäten werden derzeit ausgebaut, sodass Kostensenkungen zu erwarten sind.

Weitere Investitionen wie etwas neue Heizkörper können hinzukommen.

Langfristig rechnet sich die Umstellung aber in der Regel, weil Wärmepumpen vergleichsweise günstig im Betrieb sind und die Preise für fossile Energien in den kommenden Jahrzehnten voraussichtlich stark steigen werden.

Beratung und Unterstützung

Bei den vorgenannten Ausführungen empfehlen wir dringend, entsprechende Fachleute mit der Beratung und Betreuung zu beauftragen:

  • Der zertifizierte Energieberater ist unabhängig und berät / unterstützt Sie bei der Antragsstellung und Dokumentation von Fördermitteln. Vorab wird der Bestand untersucht, ein Sanierungskonzept nebst den Sanierungsmaßnahmen wird individuell auf Ihr Gebäude zugeschnitten. Final dokumentiert und bestätigt der Energieberater die sach- und fachgerechte Ausführung der Handwerkerleistungen.

Und das Beste: Die Kosten werden größtenteils über die staatliche Förderung abgedeckt.

  • Der Fachunternehmer für Heizungsanlagen unterstützt Sie bei der Inaugenscheinnahme und Beurteilung Ihrer Heizungsanlage. Der hydraulische Abgleich ermöglicht die Beurteilung, ob Heizkörper im Bestand verbleiben können.

Sollten Sie Hilfe bei der Sanierung Ihrer Immobilie benötigen: Kontaktieren Sie uns!