Barrierefreies Bauen in der Arztpraxis

vom 10. Januar 2024
Barrierefreies Bauen in der Arztpraxis – was gilt?

In den Landesbauordnungen ist es klar geregelt, hier beispielweise ein Auszug aus der Landesbauordnung Schleswig- Holstein, §50 Barrierefreies Bauen:

„Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen barrierefrei sein. Dies gilt insbesondere für […] 3. Einrichtungen des Gesundheitswesens“.

Damit wird eindeutig und unmissverständlich vorgegeben: Arztpraxen müssen barrierefrei ausgeführt werden.

Folgende Punkte sind zu berücksichtigen:

  • stufen- und schwellenloser Zugang in die Praxis, ggf. über einen ausreichend großen Aufzug
  • Vorhalten eines barrierefreien WCs nach DIN 18040-1 mit 90cm Bewegungsfläche beidseits (!) seitlich neben dem WC sowie 1,50 x 1,50m Bewegungsfläche vor den Sanitärobjekten, Ausstattung mit unterfahrbarem Waschtisch, geeignetem Spiegel und Notruf
  • lichter Türdurchgang zu allen Funktionen und am Eingang mind. 90cm
  • Bewegungsflächen von 1,50 x 1,50m vor allen Türen (drückerseits)

Übrigens: Die Bewegungsfläche von 1,50 x 1,50m ist nicht als „Kreis“ zu verstehen (wie so oft von unseren Fachkollegen fälschlicherweise im Plan eingezeichnet), sondern ein quadratischer Platzbedarf.

Bei allen Vorschriften und Vorgaben eröffnen die Landesbauordnungen auch Möglichkeiten für Abweichungen zur DIN 18040-1.

So steht in Absatz 4 des §50 LBO SH

(4) Abweichungen nach §67 von den Absätzen 1 bis 3 können auch zugelassen werden, soweit die Anforderungen nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand erfüllt werden können … […]

Gern beraten Architekten wie wir, die K-LINE medPLAN GmbH, zu baulichen Möglichkeiten und sinnvollen Kompensationsmaßnahmen. Dabei sollte immer das Wohl der Nutzer im Vordergrund stehen. Statt einem vorschnellen „Das wird viel zu teuer!“ ist ernsthaft zu überlegen, welche Maßnahmen sinnvoll und machbar sind.

Erfolgt ein Praxisumzug in neue Räumlichkeiten, so ist das barrierefreie Bauen ganz besonders wichtig, da die Barrierefreiheit im Rahmen des Bauantrag geprüft wird.

Wenn Sie Unterstützung benötigen, so melden Sie sich gern bei uns. Die K-LINE medPLAN GmbH berät bundesweit.