Tipps zum Aufbereitungsraum

vom 31. Januar 2024

Beim Thema „Instrumentenaufbereitung“ treffen wir in der Praxis auf zwei „Kundentypen“:

  • Praxistyp 1: Alle Vorschriften werden penibel berücksichtigt. Es herrscht Klarheit über die Vorgaben.
  • Praxistyp 2: Ein alter Dampfsteri steht im Labor, Vorgaben sind unbekannt.

Und nun? Wir beraten zur Raumgestaltung und orientieren uns an den Empfehlungen der KRINKO „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ sowie die TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“.

Zunächst ist eine Risikobewertung der Instrumente erforderlich: Handelt es sich um unkritische, semikritische oder kritische Medizinprodukte? Das muss der Arzt bzw. die Praxis vorgeben. Planer wie wir, die K-LINE medPLAN GmbH, können auf Erfahrungswerte der jeweiligen Fachrichtungen zurückgreifen und wissen, was voraussichtlich erforderlich sein wird. Dennoch empfehlen wir, dass Sie auch Ihre Hygienefachkraft zu Rate ziehen.

Je nachdem, wie die Risikobewertung ausfällt, wird die Aufbereitungskette festgelegt.

In aller Regel ist dies:

Vorbereiten – Reinigung / Desinfektion – Spülung – Trocknung – Prüfung auf Sauberkeit – Pflege / Funktionsprüfung – Verpackung –

bei kritischen oder semikritschen Medizinprodukten weiter mit:

Sterilisation – Freigabe – Dokumentation – Lagerung – Anwendung

bauliche / räumliche Anforderungen

  • Die Bereiche „unrein“ und „rein“ müssen räumlich zumindest gekennzeichnet und dem Personal bekannt sein. Es ist zulässig, dass beide Bereiche in einem Raum vorgesehen werden, sofern sich nur eine Person darin aufhält. Bei größeren Praxen und höherem Aufbereitungsvolumen empfehlen sich mehrere Räume, ggf. mit Durchreichgeräten.
  • Die Instrumentenaufbereitung muss in einem eigenen, dafür vorgesehenen Raum erfolgen. Bei manchen Praxen findet die Aufbereitung im Labor statt. Das ist aus hygienischen Gründen nicht zulässig.
  • Empfohlen wird eine Lüftungsanlage, die nach DIN 1946-4, Raumklasse II, eine 2stufige Filterung benötigt.
  • Handelt es sich um einen dauerhaften Arbeitsplatz, so ist eine Sichtverbindung nach draußen (Fenster) gefordert.
  • Zum Schutz des Personals sind ein Handwaschbecken sowie ein Schleusenbereich vorzusehen. Dort erfolgt das Anziehen der Schutzkleidung.

Haben Sie Fragen? Gern beraten und planen wir, die K-LINE medPLAN GmbH, in Norddeutschland und bundesweit. Melden Sie sich!